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Maßnahmen des Arbeitgebers für die Gesundheitsvorsorge der Belegschaft können zu steuer- u. sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn führen- Urteil vom BFH v. 21.11.2018 VI R 10/17.

29. 04. 2019

Viele Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern eine Auswahl an Gesundheitsvorsorgeleistungen an. Unter Umständen können diese Leistungen zu steuerpflichtigen Arbeitlohn führen, wie nun auch der BFH im Urteil  vom 21.11.2018, VI R 10/17 bestätigt..