Erhält ein Arbeitnehmer ein Entgelt für die Anbringung von Firmenwerbung auf seinem Privatfahrzeug, ist dies Arbeitslohn und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. . Urteil FG Münster v.0

14. 02. 2020

 Urteil FG Münster v. 03.12.2019 1 K 3320/18 L