Aktuelle Informationen
Seit 01.08.2022 gilt das Nachweisgesetz mit erweiterten Anforderungen an Arbeitsverträge.
https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/NachwG.pdf
Quarantäneanträge / Corona
Im Fall von Quarantäne finden Sie hier den Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LDS_03700&formtecid=2&areashortname=142
und hier den Antrag auf Entschädigung für Selbständige
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LDS_03701&formtecid=2&areashortname=142
Der Mindestlohn beträgt ab 01.10.2022 12,00 €/Std.
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird ab 01.10.2022 auf 520 €/Monat erhöht.
Spätestens bis zum 31.12.2022 sind für alle bewilligten Corona - Zuschüsse die Endabrechnungen zu erstellen.