Aktuell - Informationen/Handlungsempfehlungen zu Corona
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern und helfen, wenn es möglich ist
weitere Überbrückungshilfen für kleine und mittelständige Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Informationen und Antragsverfahren unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Antrag auf Ausbildungszuschuss
Die Kurzarbeiterregelungen greifen bei Auszubildenden nicht. Um zusätzliche Kostenbelastungen der Unternehmen zu vermeinden und gleichzeitg die AZUBIs vor schützen wurde ein weiteres Förderprogramm aufgelegt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dieser Richtlinie AZUBI-Förderung.
Antrag auf Ausbildungszuschuss
Entschädigungsanträge für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen selbst betreuen müssen finden Sie hier: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854
Kurzarbeit
Sachverhalte / Entscheidungen die ihre Arbeitnehmer und deren Lohn- und Gehaltsabrechnung betreffen, bitten wir vorher mit unserem Lohnbüro abzusprechen.
Planen Sie von der aktuellen Kurzarbeiterregelung Gebrauch zu machen ist unbedingt zu beachten, dass das Kurzarbeitergeld (wie bisher) in die Lohn-u. Gehaltsabrechnung einfließen muss!
Zuerst müssen Sie einen Antrag auf Anzeige auf Arbeitsausfall beim Arbeitsamt
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf und
einen formlosen Antrag auf Erteilung einer KUG-Stammnummer stellen.
Diese Unterlagen schicken Sie per Mail an oder
per Post an Agentur für Arbeit Dresden
Postfach, 01213 Dresden.
Das Arbeitsamt muss Ihnen dann mitteilen, dass Sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Erst dannach kann die Kurzarbeiterregelung in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden. Innerhalb der laufenden monatlichen Lohn- unfd Gehaltsabrechnung erstellen wir für Sie den Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes. https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Quarantäne
Im Fall von Quarantäne finden Sie hier den Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LDS_03700&formtecid=2&areashortname=142
und hier den Antrag auf Entschädigung für Selbständige
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LDS_03701&formtecid=2&areashortname=142
Sonderkredit Sächsische Aufbaubank
Die sächsische Landesregierung kündigt ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten an.
Dabei handelt es sich um ein öffentliches Darlehen, welches über die Sächsische Aufbaubank ausgegeben wird.
Das Darlehen wird zinsfrei und für die ersten 3 Jahre tilgungsfrei sein. Pro Antragstellersind bei einer Laufzeit von bis zu 8 Jahren bis zu 50.000 € vorgesehen. Die Sächsische Aufbaubank berät Unternehmer telefonisch unter 0351/4910-1100.
https://www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp
Bürgschaften Bürgschaftsbank Sachen
http://www.bbs-sachsen.de/aktuelles/
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Minister Altmeier informiert über Kurzarbeitergeld / Liquiditätshilfen / Steuerstundung
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Mindestlohn u. neue Verpflegungspauschalen
Die ab 01.01.2020 gültigen Verpflegungspauschalen im Inland sind:
- bei 24 stündiger Abwesenheit 28 €
- bei über 8 stündiger Abwesenheit 14 €
- für An- u. Abreisetage bei mehrtätiger Abwesenheit 14 €
Praxisbeispiele und die Auslands-Verpflegungspauschalen finden Sie unter Verpflegungspauschalen ab 2020
Ab 01.01.2020 gilt ein neuer Mindestlohn von 9,35 € / Stunde.
Dieser wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es einige
abweichende Branchen-Mindestlöhne. Einzelheiten dazu finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/uebersicht_branchen_mindestloehne.html?nn=304990
Als Arbeitgeber sollten Sie deswegen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende unabhängig von ihrem Alter im Rahmen der Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslosewährend der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
- Praktikanten, wenn das Praktikum im Rahmen der Ausbildung oder freiwillig zur Orintierung absolviert wird
- Jugendliche die an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen
- ehremamtlich Tätige
Nachgefragt zur Kassenführung
Sachsen hat die Frist zur Umstellung von Registrierkassen verlängert! Medieninformation Registrierkassen.
Angesichts der teilweise skurrilen Diskussion zum Klimawandel meint man, dass es sich bei der Einführung der "Kassenzettelausgabepflicht" ab 01.01.2020 um einen schlechten Scherz handelt. Leider nein!
Infoblatt elektronische Kassensysteme