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  Das Wachstumschancengesetz wurde am 22.03.2024 verabschiedet. Was bringt es uns? 

Hier die wichtigsten Änderungen.

1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn sie nach dem

    31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschafft wurden.

2. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Wohngebäude von 5 % (zeitlich befristet)

3. Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau

4. Erhöhung der Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter von 20 % auf 40 %, wenn sie nach 

    dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden

5. Pauschbetrag für Berufskraftfahre wird ab 2024 auf 9 € angehoben.

 
Quelle: HLBS "Steuernachrichten Land-u. Forstwirtschaft"  Ausgabe 2I2024